...§ 2 |
Zweck der Gesellschaft
Die Gesellschaft dient der Förderung und Erhaltung der Städtischen Sammlungen.
Eine weitere Aufgabe sieht sie in der Förderung kultureller Bestrebungen kunstgeschichtlicher und heimatgeschichtlicher Art sowie in der Erhaltung und Förderung künstlerischer Interessen (z.B. Ausstellungen, Vorträge, Veranstaltungen).
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